Immissionsschutz bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe, Lärm, Licht, Erschütterungen oder Gerüche. Zu diesem Zweck wird die Luftqualität kontinuierlich überwacht, werden für bestimmte Gebiete Lärmkarten erstellt und die Kommunen führen zur Behandlung von Lärmproblemen eine Lärmaktionsplanung durch. Für bestimmte gewerbliche Anlagen (z. B. Windenergie- und Biogasanlagen, Industrieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen) besteht ein Genehmigungserfordernis. Außerdem unterliegen diese Anlagen einer immissionsschutzrechtlichen Überwachung.

Klimaschutz bedeutet die Verschmutzung der Atmosphäre mit Treibhausgasen durch den Menschen zu verringern. Das gelingt durch eine weitgehende Dekarbonisierung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise bis spätestens 2050. Im Zentrum dieser Dekarbonisierung steht die Substitution der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen, insbesondere fossilen Brennstoffen. Ersetzt werden diese Brennstoffe in der klimafreundlichen Energieversorgung der Zukunt aller Voraussicht nach durch erneuerbaren Strom und grünen Wasserstoff.

Zweck ist es, die Klimaerwärmung auf 1,5°C zu begrenzen und die dadurch verursachten schädlichen Folgen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.

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